UNSERE &AGB
AGB
PRÄMABEL
«Fotograf» ist gleichbedeutend Obscura-photo.com, F. Spengler, S. Schneeberger und ihre Mitarbeiter, Leimenstrasse 68, 4051 Basel, Schweiz
1. DEFINITIONEN
Fotografien
Der Ausdruck «Fotografien» bezeichnet das Ergebnis des vom Fotografen für den Kunden geleisteter Arbeiten. Jede Wiedergabe der Fotografien in analoger oder digitaler Form auf einem Datenträger, insbesondere auf Papier, Diapositiven, CD-ROMs, Computerfestplatten, gelten ebenfalls als «Fotografien».
Fotograf
Der «Fotograf» ist die für die Leistung der Fotografien beauftragte Person.
Kunde
Der «Kunde» ist die Person, die Fotografien beim Fotografen mündlich, schriftlich oder online bestellt.
Parteien
Die «Parteien» sind der Fotograf und der Kunde.
2. LEISTUNG DER FOTOGRAFIEN
Die Gestaltung der Fotografien ist voll und ganz dem Fotografen überlassen. Über technische und künstlerische Gestaltungsmittel hat der Fotograf das Recht, selber zu entscheiden. Bei der Ausführung der Fotografien kann der Fotograf Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen. Die Fotoapparate und –materialien sowie die sonstigen Geräte, die für die Fotografien nötig sind, werden vom Fotografen besorgt. Nach gegenseitiger schriftlicher Vereinbarung ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die zur Erstellung der Fotografien nötigen Orte (Locations), Gegenstände und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen.
3. ZAHLUNGS- UND LIEFERKONDITIONEN
Im Allgemeinen
Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben das gelieferte Material und die elektronischen Bilddaten im Besitz des Fotografen. Für eine verspätete Zahlung wird ein Verzugszins von 5%/Jahr und Mahngebühren von CHF 10.- für die erste Mahnung und 20.- für die 2. Mahnung erhoben. Der Kunde verpflichtet sich bei einer Bestellung die Fotografien anzunehmen. Bei ungerechtfertigter Annahmeverweigerung der fotografischen Arbeit belastet der Fotograf die entstandenen Kosten dem Kunden weiter. Bei Verschiebung des Shootings durch den Kunden weniger als 3 Tage zum Voraus oder wenn er seinen Verpflichtungen gemäss 2 nicht nach kommt, so hat der Fotograf Anspruch auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten (inkl. Drittkosten). Zusätzlich steht ihm eine Entschädigung zu. Diese beträgt 50% des Honorars, welches für die Ausführung der ausgefallenen Aufnahmesitzung geschuldet wäre. Das private Copyright für die originalen Bilddaten kann auf Wunsch erworben werden, berechtigt aber nicht zur kommerziellen Verwendung der Bilder.
Hochzeitsfotografie und Events
Das Honorar ergibt sich aus dem Stundenhonorar mal Anzahl vereinbarter Stunden. Das Honorar wird nach dem Anlass in Rechung gestellt zur Zahlung innert 30 Tagen.
Fotoshooting - ohne Onlineanmeldung
Bei Fotoshootings verpflichtet sich der Privatkunde nach der Anmeldung zur Bezahlung einer Anzahlung von mindestens Fr. 100.-.Der Betrag wird von der nach dem Fotoshooting anstehenden Restzahlung abgezogen. Die Restzahlung erfolg direkt nach dem Shooting und in Bar. Meldet sich der Privatkunde mindestens 10 Tage vor dem Fotoshooting ab, so erhält er seine geleistete Vorauszahlung vollständig zurückerstattet.
Fotoshooting - mit Onlineanmeldung
Kunden, die sich online für ein Fotoshooting anmelden und die Reservation bestätigt erhalten, verpflichten sich in jedem Fall zur Vorauszahlung des vereinbarten Honorars. Die Rechnung ist bis spätistens 7 Tage vor dem Termin zu begleichen. Der Termin wird sonst anulliert. Erfolg die Bezahlung rechtmässig verpflichtet sich der Fotograf innerhalb von zwei bis drei Wochen nach dem Shooting, die Fotografien dem Kunden zu zustellen. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Kunden.
Der Kunde kann jederzeit unter Bezahlung der bereits entstandenen Aufwendungen vom Vertrag zurücktreten. Der Fotograf kann nach eigenem Ermessen bei entschuldbaren Absenzen bei erfolgter Bezahlung dem Kunden einen Gutschein ausstellen oder den Betrag zurückerstatten.
4. Pflichten des Kunden nach Bezahlung der Fotografien
Bereits bezahlte Fotografien müssen innerhalb eines Jahres bezogen werden.
5. Gutscheine und Spezialangebote
Gutscheine sind in der Regel ein Jahr gültig. Spezialangebote und Gutscheine verlieren ihre Verbindlichkeit, wenn sie nicht innerhalb des angegebenen Zeitraumes angenommen werden. Bei Spezialangeboten mit starker Preisreduktion hat der Kunde kein Recht auf Beanstandungen oder Terminprioritäten.
6. Haftung des Fotografen
Der Fotograf haftet nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten seiner Angestellten und Hilfspersonen. Der Fotograf ist verpflichtet, das digitale Bildmaterial des Kunden mindestens 6 Monate über den Fotoauftrag hinaus aufzubewahren. Danach erlischt der Anspruch des Kunden auf Archivierung der Bilder durch den Fotografen.
7. Gewährleistungsansprüche
Der Kunde ist verpflichtet, die vom Fotografen gelieferte Fotografien unmittelbar nach Erhalt zu prüfen und allfällige Schäden, Mängel und Beanstandungen innerhalb von sechs Werktagen ab Lieferdatum des Werks schriftlich geltend zu machen, ansonsten gilt die Fotografie als genehmigt und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden. Dem Kunden steht ausschliesslich das Recht auf Nachbesserung nach erfolgter Rückgabe des mangelhaften Produktes zu. Bei Onlinebestellungen ist eine Nachbesserung wegen Abweichungen von Eigenschaften vom Produkt (z.B. Farbunterschiede zwischen Print- und Bildschirmdarstellungen) ausgeschlossen. Die Bildbearbeitung liegt im Ermessen des Fotografen.
8. Rücksendungen von Produkten
Eine Rücksendung von Produkten durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung durch den Fotografen und erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Die Rücksendung hat originalverpackt sowie unter Beilage einer detaillierten Fehler- /Mängelbeschreibung zu erfolgen.
9. Verwendung der Fotografien durch den Kunden
Im Allgemeinen
Der Kunde erwirbt mit der Lieferung und Bezahlung des Werkes eine Lizenz zur Nutzung der Fotografien im vereinbarten Rahmen. Darin nicht enthalten ist eine Weiterlizenzierung durch den Kunden an Dritte. Jede vereinbarungswidrige Verwendung verpflichtet den Kunden, dem Fotografen eine Entschädigung in der Höhe von 100% des gemäss SAB-Tarif (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bild-Agenturen und –Archive) dafür geschuldeten Entgelts zu bezahlen. Die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 9. Oktober 1992 über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten.
Rechte Dritter
Wenn der Kunde dem Fotografen Gegenstände übergeben oder ihm Orte angegeben hat, die im Rahmen des Auftrags fotografiert werden sollen, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass kein Recht Dritter dem Gebrauch entgegensteht. Falls diese Verpflichtungen verletzt werden, verpflichtet sich der Kunde, dem Fotografen jeden Schadenersatz zurück zu erstatten, zu dem dieser zugunsten der Berechtigten verurteilt werden könnte, und ihn für sämtliche Kosten der Prozessführung gegen die Berechtigten zu entschädigen.
10. Verwendung der Fotografien durch den Fotografen
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Fotografien zur Eigenwerbung des Fotografen verwendet werden darf. Fotografien, die dem Fotografen zu anderen Zwecken dienen sollen, erfordern die Zustimmung des Privatkunden. Aktfotos und Bilder die Nacktheit zeigen, bedürfen in jedem Fall die Zustimmung des Kunden.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die mit dem Fotografen abgeschlossenen Verträge unterstehen Schweizerischem Recht, auch bei Lieferungen ins Ausland. Ausschliesslicher Gerichtsstand bildet der Geschäftssitz des Obscura-Photo Fotostudios, Basel, Schweiz.
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